Zunächst darfst Du selbst entscheiden, wann Du mit der praktischen Fahrausbildung beginnen möchtest. Wenn es so weit ist, lässt Du Dir in der Fahrschule einfach einen Fahrtermin geben.
Je nachdem wie schnell Du das Auto sicher beherrschst, erfolgen dann schon bald die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahren (Überlandfahren, Autobahnfahrten, Nachtfahrten). Wieviele dies genau sind, hängt von der von Dir beantragten Führerscheinklasse ab (siehe unten).
Nach diesen Fahrten erfolgen nur noch Deinem Lerntempo entsprechende Praxisstunden zur Prüfungsvorbereitung sowie die anschließende praktische Prüfung.
Habt ihr auch noch ein paar Tipps zum Einstieg?
Wir empfehlen, zunächst ein paar theoretische Unterrichte zu besuchen, bevor man mit der Praxis beginnt. Dies hat einen parallelen Lerneffekt: Du kannst die erworbenen Kenntnisse aus der Theorie direkt in der Praxis wiedererkennen und weißt vielleicht auch schon, wie man sich in gewissen Situationen zu verhalten hat. Umgekehrt erfährst Du erste praktische Erfahrungen mit einem Kraftfahrzeug, sodass Du in entsprechenden Unterrichtseinheiten direkt ein Bild davon hast, wovon genau die Rede ist.
Solltest du schon wissen, dass Dir die Aneignung von neuen Wissensgebieten schwer fällt, so wäre es weise, erst die Theorie weitesgehend abzuschließen. Andernfalls läufst Du Gefahr, dass Du in der Praxis bereits fertig ausgebildet bist, jedoch in der Theorie noch Zeit brauchst. Dies führt meistens nur zu zusätzlichen (unnötigen) Fahrstunden, um die geübten Anforderungen der praktischen Prüfung auf dem erforderlichen Stand zu halten.
Wieviele besondere Ausbildungsfahrten sind für mich vorgeschrieben?
Je nach Führerscheinantrag schreibt der Gesetzgeber folgende Pflichtausbildungsfahrten vor, die von der Fahrschule zur Prüfung bescheinigt werden müssen:
Beantragte Klasse |
Ãœberland- Fahrten |
Autobahn- Fahrten |
Nacht- Fahrten |
A1 | 5 | 4 | 3 |
A (beschr.) * | 5 (3) | 4 (2) | 3 (1) |
A * | 5 (3) | 4 (2) | 3 (1) |
B | 5 | 4 | 3 |
BE | 3 | 1 | 1 |
*) Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 gelten die angegebenen Pflichtausbildungsfahren innerhalb der Klammern für die entsprechende Klasse. Alle Einheiten entsprechen 45 Minuten Fahrt.
Darf man auch Doppelstunden fahren?
Auf Wunsch gerne. Anfangs empfiehlt es sich jedoch, zunächst nur Einzelstunden zu nehmen, bevor Du in einer Doppelstunde bereits nach 45 Minuten nicht mehr die nötige Konzentration hast, um aus den Situationen lernen zu können. Die besonderen Ausbildungsfahrten hingegen werden im Regelfall als Doppel- oder Mehrfachstunden gefahren, da es sich sonst kaum lohnt (kaum ist man auf der Autobahn, muss man schon wieder zurück).
Kann ich auch schon meine Prüfung machen, bevor ich volljähig werde?
Ja, auch dies ist möglich. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Dein StVA-Antrag genehmigt wurde und Du spätestens 4 Wochen nach dem Prüfungstag volljähig wirst. Solltest Du an dem Projekt "Begleitetes Fahren mit 17" teilnehmen, so findest Du hier die entsprechenden Informationen.
Ich habe noch eine Frage, die hier nicht beantwortet wurde.
Wir führen hier die am häufigsten gestellen Fragen auf, aber längst nicht alle. Gerne nehmen wir Deine Frage(n) entgegen! Wende Dich einfach bequem an uns über unser Kontaktformular oder schau ganz unverbindlich bei uns vorbei. Wo und wie wir erreichbar sind, erfährst Du auf unserer Kontakt-Seite.