Begleitetes Fahren
Du möchtest gerne am Begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen? Das ist bei uns in der Fahrschule Heike problemlos möglich! Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisausbildung funktioniert genauso wie die normale Anmeldung.
Allerdings gibt es noch ein paar zusätzliche Auflagen, die erfüllt werden müssen.



Was genau ist eigentlich das Begleiteten Fahren?
Die Ausbildung erfolgt im Prinzip genau ein Jahr früher als die normale Fahrerlaubnisausbildung. Der Führerschein-Anwärter meldet sich bereits ab 16½ Jahren bei der Fahrschule an, macht die gleiche Ausbildung wie alle anderen Fahrschüler auch, erhält bestenfalls einen Monat vor dem 17. Geburtstag seine Fahrerlaubnis und muss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewisse Bedingungen einhalten. Mit der Volljährigkeit kann sich der Fahranfänger seinen Kartenführerschein beim Straßenverkehrsamt abholen und das Modell ist nach Erhalt für ihn beendet.

Folgende Bedingungen müssen für die Teilnahme erfüllt bzw. eingehalten werden:
  • Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 17 Jahre.
  • Die Zustimmung beider (!) Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am Versuch und zu den Begleitpersonen muss vorliegen.
  • Parallel zum StVA-Antrag muss ein Antrag zur Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17 gestellt werden. Neben den üblichen Unterlagen müssen außerdem die Anträge der Begleitpersonen, deren Personalausweis- sowie Führerscheinkopien (natürlich schwarz-weiß) sowie die o.g. Einverständniserklärungen eingereicht werden.
  • Die Begleitpersonen müssen schriftlich bestätigen, dass sie über ihre Rolle/ihre Aufgaben informiert wurden. Pro Begleitperson muss ein zusätzlicher Antrag gestellt werden, die Anzahl der Begleitpersonen ist unbeschränkt.
    Zusätzlich muss jede Begleitperson mindestens 30 Jahre alt, mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B und bei jeder Begleitfahrt nüchtern sein. Außerdem darf das jeweilige Verkehrszentralregister-Konto in Flensburg nicht mehr als 3 Punkte aufweisen.
  • Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhält der Fahrschüler eine Prüfungsbescheinigung und es beginnt das Begleitende Fahren sowie die 2-jährige Probezeit. Die Prüfungsbescheinigung sowie der Personalausweis des 17-jährigen sind stets mitzuführen.
  • Der Fahranfänger darf innerhalb dieses Modells nur in Deutschland ein Kraftfahrzeug der Klasse B/BE führen und ist sowohl für die Einhaltung der eigenen als auch für die Auflagen der Begleitpersonen verantwortlich.
  • Ein Verstoß gegen die Auflagen führt zum Widerruf der Fahrerlaubnis, 50 Euro Bußgeld sowie zu 1 Punkt im Verkehrszentralregister. Erst nach einem Aufbauseminar (ASF) ist die Widererteilung möglich.

Alles klar, dann kann es losgehen. Woher kriege ich die ganzen Unterlagen?
Entweder direkt bei uns in der Fahrschule oder auch zum Download auf www.begleitetes-fahren.de
Fahrschule Heike Ltd. | Leonhardstraße 53 | 38102 Braunschweig | Telefon: 0531 / 76990 | fahrschule-heike[at]arcor.de